Für den Verkauf von Softwareprodukten der WEPROCOM GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung von Software und die Einräumung der Nutzungsrechte.
Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnisse entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und –Bedingungen der Software bekannt.
Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die Produktbeschreibung unter www.wetura.de . Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner die schriftlich vereinbaren oder die WEPROCOM GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die WEPROCOM GmbH.
Die WEPROCOM GmbH stellt dem Kunden die Softwareprodukte zur dauerhaften Nutzung gegen eine einmalige oder monatliche Vergütung zur Verfügung. Der Kunde erhält zunächst eine kostenlose voll Funktionsfähige Version der Software für eine Testphase von 30 Tagen.
Produktbeschreibungen und Darstellungen in Testprogrammen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die WEPROCOM GmbH.
Die Technik der Auslieferung der Software richtet sich nach den Vereinbarungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
Die WEPROCOM GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.
Für Lieferungen und Leistungen anderer Art(z.B. Softwarepflege, Einrichtung und Installation der Software, Schulungen) sind gesonderte Verträge zu schließen. Die WEPROCOM GmbH wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software so rasch wie möglich nach Eingang telefonisch oder schriftlich beantworten.
Die Software ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die die WEPROCOM GmbH dem Kunden im Rahmen der Vertragsvereinbarung und Durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner der WEPROCOM GmbH zu, soweit nicht anderweitig ausdrücklich erwähnt. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die WEPROCOM GmbH entsprechende Verwertungsrechte.
Die Software wird ohne Garantien oder Bedingungen irgendeiner Art zur Verfügung gestellt, soweit rechtlich zulässig. Im Übrigen erwirbt der Kunde Nutzungsrechte an der Software, um sie selbst im eigenen Betrieb für eigene Zwecke dauernd zu nutzen (einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht).
Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen.
Die WEPROCOM GmbH räumt dem Kunden hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesen Nutzungszwecken notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren.
Der Kunde darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen.
Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.
Für Beginn und Ende der Rechte des Kunden gilt Punkt 4)
Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. der WEPROCOM GmbH, die dem Kunden vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis der WEPROCOM GmbH und sind nach Punkt 12) geheim zu halten.
Der Kunde ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der WEPROCOM GmbH unverzüglich ab Lieferung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen § 377 HGB zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Kunde testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt.
Dies gilt auch für Programme, die der Kunde im Rahmen der Gewährleistung und eines eventuellen Pflegevertrages bekommt.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (Z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse).
Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.
Die Rechte nach Punkt 2) gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches widerrufbares Nutzungsrecht.
Die WEPROCOM GmbH kann die Rechte nach Punkt 2) aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des Punkt 6) widerrufen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen Punkt 2) verstößt.
Wenn das Nutzungsrecht nach Punkt 2) nicht entsteht oder endet, kann die WEPROCOM GmbH vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.
Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, die sind seitens der WEPROCOM GmbH schriftlich als verbindlich zugesagt.
Die WEPROCOM GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.
Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die WEPROCOM GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Kunden.
Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden.
In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen.
Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung verlangen.
Alle Erklärungen in diesen Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Persönliche Daten des Kunden werden besonders vorsichtig behandelt. Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten gespeichert werden.
Ohne Hinweis und explizites Einverständnis des Kunden werden dessen persönliche Daten nicht Dritten zugänglich gemacht, außer wenn die Weitergabe aus einem der folgenden Gründe nötig ist:
zum rechtlichen Schutz des Kunden
zur Erfüllung rechtlicher oder behördlicher Anforderungen
zur Verteidigung und zum Schutz der Rechte der WEPROCOM GmbH
zum technischen Betrieb der Plattformen
Die WEPROCOM GmbH verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Die WEPROCOM GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen – außer ein Kunde widerspricht in diesem Punkt schriftlich (per E-Mail oder über den Postweg).
Der Kunde ist verpflichtet selbst seine Daten zu sichern.
Die Preise der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Sämtliche Preise sind Nettopreise, zuzüglich Umsatzsteuer.
Der Kunde kann nur mit von der WEPROCOM GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Kunde Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der WEPROCOM GmbH an Dritte abtreten.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.
Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität, sie ist jedoch nicht fehlerfrei.
Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängel, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel.
Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
Bei Sachmängeln kann die WEPROCOM GmbH zunächst nacherfüllen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von der WEPROCOM GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms, das den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die WEPROCOM GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.
Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, vom Kunden zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
Der Kunde wird die WEPROCOM GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die WEPROCOM GmbH umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
Die WEPROCOM GmbH kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen.
Die WEPROCOM GmbH kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen.
Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der WEPROCOM GmbH nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
Die WEPROCOM GmbH kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde.
Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.
Wenn die WEPROCOM GmbH die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Kunden nicht zumutbar ist, kann er nach Punkt 6) vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen.
Die Ansprüche verjähren nach Punkt 13).
Die WEPROCOM GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Bei Rechtsmängeln leistet die WEPROCOM GmbH dadurch Gewähr, dass die dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.
Der Kunde unterrichtet die WEPROCOM GmbH unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn geltend machen.
Der Kunde ermächtigt die WEPROCOM GmbH, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen.
Macht die WEPROCOM GmbH von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der WEPROCOM GmbH anerkennen.
Die WEPROCOM GmbH wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt dem Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Kunden (z. B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.
Für die Haftung gilt Punkt 11), für die Verjährung gilt Punkt 13)
Die WEPROCOM GmbH leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet die WEPROCOM GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, haftet die WEPROCOM GmbH in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
Der WEPROCOM GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
Die WEPROCOM GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben. Die WEPROCOM GmbH haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff von Hackern auf die Datenbank).
Die WEPROCOM GmbH kann ebenso nicht dafür haftbar gemacht werden, dass Angaben und Informationen, welche die Kunden selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbraucht werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die der Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen.
Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.
Die WEPROCOM GmbH speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung.
Bei anderen Ansprüche aus Sachmängeln ein Jahr.
Bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln ein Jahr, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dringlichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen er die in Punkt 1) genannten Gegenstände herausverlangen kann.
Bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Einsatz vergeblicher Aufwendungen ein Jahr, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründeten Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in Punkt 10) genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
Der Kunde stimmt zu, dass die WEPROCOM GmbH im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Kunden speichert und verarbeitet.
Die WEPROCOM GmbH beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechtes.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der WEPROCOM GmbH.
Auf diesem Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschuss des UN Kaufrechts Anwendung.
Abreden der Vertragsparteien, die von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
Dies gilt insbesondere auch für die Abbedingung der Schriftform.